Sachsen-Anhalt

Forschung und Entwicklung 2021–2027 Sachsen-Anhalt

Zuschüsse für FuE-Einzel- und Verbundprojekte in Sachsen-Anhalt.

AUF EINEN BLICK

Förderart

Zuschuss

Zielgruppe

Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Träger

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

FÖRDERHÖHE

Industrielle Forschung

bis 50 % (bis 70 %)

Experimentelle Entwicklung

bis 25 % (bis 70 %)

Antragssumme

Mindestausgaben 200.000 €, Zuschuss max. 500.000 € je Projekt

Hinweis: Zuschläge für KMU und Kooperation. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Richtlinie.

Was wird gefördert?

  • FuE-Einzel- und Verbundprojekte

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Antrag vor Projektbeginn

ABLAUF

So läuft der Antrag

  1. 01

    Antragsformular und Vorkalkulation erstellen

  2. 02

    Gutachterliche Stellungnahme (drei Gutachtervorschläge)

  3. 03

    Antrag bei der IB

  4. 04

    Bewilligung

  5. 05

    Auszahlung über das Kundenportal

Antragstermine

Laufend.

Förderbedingungen

  • Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Förderfähige Kosten mind. 200.000 €
  • Gutachterliche Stellungnahme erforderlich
  • Antrag und Bewilligung vor Projektbeginn – begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.

Offizielle Quellen

KOSTENSTRUKTUR

Was typischerweise gefördert wird

Kosten-struktur
  • Personal60 %
  • Instrumente & Ausrüstung15 %
  • Auftragsforschung15 %
  • Betriebsausgaben, Patente10 %

Typische Verteilung, je Vorhaben verschieden.

BEISPIELRECHNUNG

Was das konkret bedeuten kann

Projektkosten400.000 €
Mögliche Förderung100.000 €

25 %

Ein Software-KMU in Magdeburg (experimentelle Entwicklung, Grundsatz 25 %) erhält bei 400.000 € Kosten 100.000 € – mit Zuschlägen sind bis 70 % möglich.

Illustratives Beispiel, keine Förderzusage.

ZEITPLAN

Vom Antrag bis zum Abschluss

Projektlaufzeit

Nicht veröffentlicht – bei der Förderbank erfragen

Bearbeitungszeit

Nicht veröffentlicht – bei der Förderbank erfragen

Träger

Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Wirtschaftsministeriums

3 M
24 M
3 M
  1. Phase 1 · ca. 1 Monat

    Erstberatung & Skizze

  2. Phase 2 · ca. 3 Monate

    Antrag & Prüfung

  3. Phase 3 · ca. 24 Monate

    Projektdurchführung

  4. Phase 4 · ca. 3 Monate

    Verwendungsnachweis

Gesamt ca. 31 Monate – Richtwerte, abhängig von Träger und Vorhaben.

Für wen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • KMU (Patente, Technologietransfer)

Nicht förderfähig

  • Erstattungsfähige Umsatzsteuer
  • Vertriebs- und Marketingkosten
  • Bauliche Investitionen

Kombinierbarkeit

  • Förderung nach AGVO/De-minimis – keine Doppelförderung derselben Kosten
  • Forschungszulage für nicht geförderte Kostenanteile grundsätzlich möglich
  • IB-SA-Darlehen ergänzend denkbar

Praxistipps

  • Bezug zur Landesinnovationsstrategie zeigen
  • EFRE-Fristen bei der IB-SA erfragen
  • Hochschulkooperation Magdeburg/Halle nutzen

KOSTENLOS

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Kostenloser Fördercheck

Orientierung ohne Gewähr. Konditionen ändern sich – maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie des Trägers. Keine Förderzusage.