Forschungszulage für Softwareunternehmen
In 5 Minuten wissen Sie, welche Förderung zu Ihrem Unternehmen passt. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Was wir prüfen
Wir gleichen Ihr Vorhaben mit 31 hinterlegten Förderprogrammen ab – schematische Darstellung.
Forschung erkennen
Eine neue Funktion allein reicht nicht. Im Mittelpunkt steht eine technische Frage, deren Lösung zu Beginn nicht feststand.
Geht der technische Ansatz über Bekanntes hinaus?
War das Ergebnis zu Projektbeginn technisch offen?
Ist der Weg zur Lösung geplant und dokumentiert?
Lassen sich Erkenntnisse festhalten und weitergeben?
Die Kriterien dienen der Orientierung; die individuelle Prüfung erfolgt durch die BSFZ. Zur Bescheinigungsstelle
Aus Ideen werden Nachweise
Eine überzeugende Projektbeschreibung beginnt nicht beim Antrag. Sie beginnt dort, wo Ihr Team eine technische Herausforderung erstmals greifbar macht.
Vorhaben einschätzenWas konnten bestehende Lösungen zu Beginn nicht leisten?
Vom Problem zur dokumentierten Lösung
Was konnten bestehende Lösungen zu Beginn nicht leisten?
Welche Frage musste das Team durch eigene Entwicklung lösen?
Welche Versuche, Rückschläge und Erkenntnisse gab es?
Wer hat wann am Vorhaben gearbeitet – und welche Kosten sind belegt?
Förderlogik
Die Zulage wird auf Basis förderfähiger Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr ermittelt. Deshalb gehören Zeiträume, Personaleinsatz und Belege von Anfang an zusammen.
Gesamtpotenzial
Illustrativer Ablauf, keine Förderzusage. Förderhöhe und anrechenbare Kosten hängen von Jahr, Vorhaben und Anspruchsvoraussetzungen ab.
SO EINFACH GEHT'S
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Unternehmen.
Sie sehen sofort, welche Förderungen passen und wie viel möglich ist.
Im Portal bereiten Sie den Antrag Schritt für Schritt vor.
In Zahlen
Grundfördersatz Forschungszulage
rückwirkend beantragbar (Projektstart ab 2020)
Förderprogramme im Ratgeber
Bundesländer abgedeckt
Bemessungsgrundlage der letzten vier Jahre
Maximal anrechenbare Kosten je Unternehmen und Jahr · 2022–2025
*2024: 4 Mio. € für Aufwendungen bis 27. März; für Aufwendungen ab 28. März gilt die erhöhte Grenze von 10 Mio. €. Die Jahresgrenzen werden nicht addiert. Bemessungsgrundlage ist nicht die ausgezahlte Förderung.
Quelle: § 3 FZulGVom Projekt zur Auszahlung
Der Ablauf läuft in Schleife – jeder Punkt leuchtet auf, sobald der Schritt erreicht ist.
VORTEILE
Wir machen Förderung verständlich – für jeden.
Klare Schritte statt Paragraphen. Sie wissen immer, was als Nächstes zu tun ist.
Der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Förderung möglich ist.
Kunden, Projekte und Unterlagen – übersichtlich und jederzeit abrufbar.
PARTNERLIZENZ · B2B2B
Bieten Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, Förderungen für ihre Projekte optimal einzusetzen und rückwirkend zu erhalten – mit analyze.de als Ihrer Partnerlösung.
Steuerberater, Systemhäuser und Beratungen bieten analyze.de ihren Kunden unter eigenem Namen an.
Kunden registrieren sich mit Ihrem Code oder über Ihre Subdomain und werden automatisch Ihnen zugeordnet.
Alle zugeordneten Kunden, Projekte, Unterlagen und Fristen in einer Übersicht – mit getrennten Kundenzugängen.
Ihre Kunden sichern sich die Forschungszulage auch für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte.
EINFACH ERKLÄRT
Drei Bilder für ein komplexes Thema: Projekt prüfen, Kosten einschätzen, Anträge verstehen.
Nicht jede neue Software ist automatisch Forschung. Entscheidend ist, ob eine technische Frage zu Beginn noch nicht gelöst ist.
Kann infrage kommen
Ein Team erprobt einen neuen Ansatz, weil unklar ist, ob die Software unter realen Bedingungen funktioniert.
Eher nicht
Bekannte Funktionen einbauen, ein System warten oder eine Oberfläche neu gestalten.
Software-Beispiel: Ein neues KI-Verfahren für widersprüchliche Eingabedaten entwickeln – nicht nur ein fertiges Modell integrieren.
Ein Rechenbeispiel für 100.000 € bereits förderfähige Aufwendungen. Die tatsächliche Höhe hängt vom Wirtschaftsjahr, den Kosten und den Voraussetzungen ab.
*Der erhöhte Satz gilt für berechtigte kleine und mittlere Unternehmen ab 2024. Es ist eine Orientierung, keine Förderzusage. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.
Die technische Prüfung und der steuerliche Antrag sind getrennte Schritte. Im Portal bleiben Projektbeschreibung, Stunden und Belege zusammen.
01 · PROJEKT
Ziel, bisheriger Stand, offene technische Frage und Lösungsversuche festhalten.
02 · BSFZ
Die Bescheinigungsstelle prüft, ob das Projekt als Forschung und Entwicklung gilt.
03 · FINANZAMT
Nach dem Wirtschaftsjahr mit der Bescheinigung den steuerlichen Antrag stellen.
Grundlagen: PFIF und consider funding. Die individuelle Förderfähigkeit wird erst im Verfahren festgestellt.
GRUNDLAGEN
Eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Statt einer klassischen Projektförderung wird die Zulage auf förderfähige Aufwendungen berechnet und mit der Steuer verrechnet; ein Überschuss kann ausgezahlt werden. Sie ist grundsätzlich auch bei Verlusten möglich.
FÖRDERFÄHIGKEIT
Unternehmen mit Steuerpflicht in Deutschland können förderfähige Vorhaben anmelden. Die Forschung muss neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch und übertragbar sein.
Neue Erkenntnisse gewinnen, ohne dass unmittelbar eine konkrete Anwendung feststeht.
Neues Wissen für Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.
Bestehendes Wissen nutzen und systematisch neue oder wesentlich verbesserte Lösungen erproben.
Bei Software zählt die technische Unsicherheit und ihre systematische Lösung – nicht allein die Anwendung bekannter Technik oder ein wirtschaftliches Risiko.
BEMESSUNGSGRUNDLAGE
Lohnsteuerpflichtige Vergütung und Arbeitgeberanteile für nachweisbare Arbeit am F&E-Vorhaben; ab 2026 zuzüglich 20 % Gemeinkostenpauschale.
Eigene Forschungsarbeit von Einzelunternehmern oder Mitunternehmern, begrenzt auf 40 Stunden pro Woche; ab 2026 mit 100 € pro Stunde.
70 % der förderfähigen Vergütung für Forschungsaufträge an geeignete Auftragnehmer im EU-/EWR-Raum (bis 2023: 60 %).
Unter Voraussetzungen Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter für das Vorhaben (ab 2024).
FÖRDERHÖHE
2020–2023
2024–2025
Ab 2026
Für den KMU-Satz gelten die Größenmerkmale einschließlich verbundener und Partnerunternehmen. Die tatsächliche Zulage hängt von den anerkannten Kosten und dem Wirtschaftsjahr ab.
VORBEREITUNG
Unternehmensangaben, Projektbeschreibung und belastbare Kostenbelege bilden die Grundlage für beide Anträge.
Aktuell, nicht älter als 3 Monate
Für den ELSTER-Antrag
Mitarbeiter (<250), Umsatz (≤50 Mio €) oder Bilanzsumme (≤43 Mio €), inkl. verbundene Unternehmen
Verbundene & Partnerunternehmen
Keine Doppelförderung derselben Kosten
Ziel, Stand der Technik, Neuheit, technische Risiken, Methodik
Alle Angaben ohne Gewähr Details bei der BSFZ
FAQ
Die wichtigsten Antworten zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Ablauf – kurz und ohne Fachchinesisch.
Noch eine Frage offen? Der kostenlose Fördercheck gibt in zwei Minuten eine erste Einschätzung.
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