Baden-Württemberg

Invest BW – Innovationsförderung

Themenbezogene Förderaufrufe für Innovationsprojekte von Unternehmen in Baden-Württemberg.

AUF EINEN BLICK

Förderart

Zuschuss

Zielgruppe

Unternehmen in BW

Träger

Wirtschaftsministerium BW / L-Bank

FÖRDERHÖHE

Kleine Unternehmen

45 %

Mittlere Unternehmen

35 %

Unter 3.000 Beschäftigte

25 %

Ab 3.000 Beschäftigte

15 %

Forschungseinrichtungen (Verbund)

bis 100 %

Antragssumme

Zuschuss 20.000–650.000 € (Einzelvorhaben), bis 1,3 Mio. € (Verbund, max. 650.000 € je Partner)

Hinweis: Jeder Förderaufruf legt Thema und Frist fest; über 500.000 € je Unternehmen muss der Wirtschaftsausschuss des Landtags zustimmen. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Richtlinie.

Was wird gefördert?

  • Einzel- und Verbundprojekte
  • Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in BW
  • Offener Förderaufruf
  • Antrag vor Projektbeginn

ABLAUF

So läuft der Antrag

  1. 01

    Passenden Förderaufruf auf invest-bw.de prüfen

  2. 02

    Projektskizze fristgerecht einreichen

  3. 03

    Vollantrag nach Aufforderung

  4. 04

    Bewilligung, dann Projektstart

  5. 05

    Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Antragstermine

Nur zu themenbezogenen Förderaufrufen mit eigener Skizzenfrist.

Förderbedingungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in BW
  • Antrag und Bewilligung vor Projektbeginn – begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.
  • Förderung nach EU-Beihilferecht (AGVO); Kumulierung mit anderen Förderungen ist begrenzt.

Offizielle Quellen

KOSTENSTRUKTUR

Was typischerweise gefördert wird

Kosten-struktur
  • Personal (Pauschalen je Personenmonat, z. B. Gruppe A 11.540 €)65 %
  • Fremdleistungen/Auftragsforschung25 %
  • Gemeinausgaben (pauschal 20 %)10 %

Typische Verteilung, je Vorhaben verschieden.

BEISPIELRECHNUNG

Was das konkret bedeuten kann

Projektkosten400.000 €
Mögliche Förderung140.000 €

35 %

Ein Software-KMU mit 25 Mitarbeitenden entwickelt eine KI-Plattform und erhält als mittleres Unternehmen bei 35 % rund 140.000 €.

Illustratives Beispiel, keine Förderzusage.

ZEITPLAN

Vom Antrag bis zum Abschluss

Projektlaufzeit

Max. 24 Monate ab Vorhabenbeginn (Verlängerung in begründeten Fällen), Abschluss und Abrechnung bis 31.12.2029

Bearbeitungszeit

Ca. 3–5 Monate (zweistufig nach Förderaufruf)

Träger

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit L-Bank (Invest BW)

3 M
24 M
3 M
  1. Phase 1 · ca. 1 Monat

    Skizze zum Förderaufruf

  2. Phase 2 · ca. 3 Monate

    Prüfung & Vollantrag

  3. Phase 3 · ca. 24 Monate

    Durchführung

  4. Phase 4 · ca. 3 Monate

    Verwendungsnachweis

Gesamt ca. 31 Monate – Richtwerte, abhängig von Träger und Vorhaben.

Für wen?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft in BW
  • Freiberufler mit Innovationsvorhaben
  • Forschungseinrichtungen im Verbund
  • Technologie-Start-ups

Nicht förderfähig

  • Patent- und Schutzrechtskosten
  • Material- und Reisekosten (Ausnahmen bei Forschungseinrichtungen)
  • Anlagevermögen

Kombinierbarkeit

  • Kein Antrag bei anderen Fördergebern für dasselbe Vorhaben erlaubt
  • Kumulierung mit EU-Mitteln oder anderen Beihilfen nur nach Art. 8 AGVO
  • Forschungszulage nur für Kosten, die Invest BW nicht fördert (keine Doppelförderung)

Praxistipps

  • Passenden Förderaufruf früh identifizieren – Ausschreibung in Wellen
  • Personal über Pauschalsätze abrechnen spart Nachweise
  • Im Verbund mind. 50 % Unternehmensanteil beachten

KOSTENLOS

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Kostenloser Fördercheck

Orientierung ohne Gewähr. Konditionen ändern sich – maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie des Trägers. Keine Förderzusage.