Schleswig-Holstein

BFEI – Betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation

Laufendes Programm ohne Bewerbungsschluss für betriebliche FuE in Schleswig-Holstein.

AUF EINEN BLICK

Förderart

Zuschuss

Zielgruppe

Unternehmen in Schleswig-Holstein

Träger

WTSH

FÖRDERHÖHE

Industrielle Forschung

groß 50 %, mittel 60 %

Experimentelle Entwicklung

groß 25 %, mittel 35 %, klein 45 %

Antragssumme

Kein fester Höchstbetrag veröffentlicht

Hinweis: Größe und Forschungsart. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Richtlinie.

Was wird gefördert?

  • FuE-Projekte
  • Innovationsvorhaben

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte in SH
  • Antrag vor Projektbeginn

ABLAUF

So läuft der Antrag

  1. 01

    Formloser Projektvorschlag an die WTSH

  2. 02

    Prüfung

  3. 03

    Antrag vor Projektbeginn

  4. 04

    Bewilligung

  5. 05

    Umsetzung und Nachweis

Antragstermine

Laufend, ohne Bewerbungsschluss.

Förderbedingungen

  • Betriebsstätte in SH
  • Antrag und Bewilligung vor Projektbeginn – begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.
  • Förderung nach EU-Beihilferecht (AGVO); Kumulierung mit anderen Förderungen ist begrenzt.

Offizielle Quellen

KOSTENSTRUKTUR

Was typischerweise gefördert wird

Kosten-struktur
  • Personalausgaben60 %
  • Fremdleistungen/Auftragsforschung20 %
  • Material & Geräte15 %
  • Reisekosten5 %

Typische Verteilung, je Vorhaben verschieden.

BEISPIELRECHNUNG

Was das konkret bedeuten kann

Projektkosten300.000 €
Mögliche Förderung105.000 €

35 %

Ein mittleres Software-Unternehmen in Kiel (experimentelle Entwicklung 35 %) erhält bei 300.000 € Kosten 105.000 €.

Illustratives Beispiel, keine Förderzusage.

ZEITPLAN

Vom Antrag bis zum Abschluss

Projektlaufzeit

Programm bis Ende 2027, Abwicklung bis Ende 2029

Bearbeitungszeit

Nicht veröffentlicht – bei der Förderbank erfragen

Träger

WTSH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein (BIF-Richtlinie)

2 M
18 M
2 M
  1. Phase 1 · ca. 1 Monat

    Erstberatung & Skizze

  2. Phase 2 · ca. 2 Monate

    Antrag & Prüfung

  3. Phase 3 · ca. 18 Monate

    Projektdurchführung

  4. Phase 4 · ca. 2 Monate

    Verwendungsnachweis

Gesamt ca. 23 Monate – Richtwerte, abhängig von Träger und Vorhaben.

Für wen?

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • KMU bevorzugt
  • Großunternehmen nur im Kooperationsvorhaben
  • Kooperationen mit mind. einem KMU

Nicht förderfähig

  • Erstattungsfähige Umsatzsteuer
  • Vertriebs- und Marketingkosten
  • Bauliche Investitionen

Kombinierbarkeit

  • Förderung nach AGVO/De-minimis – keine Doppelförderung derselben Kosten
  • Forschungszulage für nicht geförderte Kostenanteile grundsätzlich möglich
  • IB.SH-Darlehen ergänzend denkbar

Praxistipps

  • Bezug zu Energiewende/Meerestechnik betonen
  • Früh bei der IB.SH beraten lassen
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

KOSTENLOS

Fördercheck.
In wenigen Minuten.

Zwölf kurze Fragen, eine erste Einschätzung – unverbindlich und ohne Speicherung Ihrer Angaben.

Kostenloser Fördercheck

Orientierung ohne Gewähr. Konditionen ändern sich – maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie des Trägers. Keine Förderzusage.