Mecklenburg-Vorpommern

FuEuI-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation; Richtlinie läuft bis 30.06.2027.

AUF EINEN BLICK

Förderart

Zuschuss

Zielgruppe

Unternehmen in M-V

Träger

Wirtschaftsministerium M-V / Landesförderinstitut (LFI)

FÖRDERHÖHE

Industrielle Forschung

bis 50 %

Experimentelle Entwicklung

bis 25 %

Zuschlag klein/mittel

+20 / +10 Punkte

Zuschlag Kooperation

+15 Punkte, max. 80 %

Antragssumme

FuE max. 1,5 Mio. € (einzeln) bzw. 2 Mio. € (Verbund); Studien max. 100.000 €; Patente max. 50.000 €

Hinweis: Zuschläge nach Größe und Kooperation. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Richtlinie.

Was wird gefördert?

  • FuE-Einzel- und Verbundprojekte

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte in M-V
  • Antrag vor Projektbeginn

ABLAUF

So läuft der Antrag

  1. 01

    Projektskizze und Beratung

  2. 02

    Antrag einreichen

  3. 03

    Bewilligung vor Vorhabenbeginn

  4. 04

    Umsetzung

  5. 05

    Auszahlung nach Verwendungsnachweis

Antragstermine

Laufend; Richtlinie gilt bis 30.06.2027.

Förderbedingungen

  • Betriebsstätte in M-V
  • Antrag und Bewilligung vor Projektbeginn – begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.
  • Förderung nach EU-Beihilferecht (AGVO); Kumulierung mit anderen Förderungen ist begrenzt.

Offizielle Quellen

KOSTENSTRUKTUR

Was typischerweise gefördert wird

Kosten-struktur
  • Personal (+25 % Gemeinkostenpauschale)65 %
  • Instrumente ab 25.000 €10 %
  • Auftragsforschung15 %
  • Material/Dienstleistungen ab 1.000 €10 %

Typische Verteilung, je Vorhaben verschieden.

BEISPIELRECHNUNG

Was das konkret bedeuten kann

Projektkosten300.000 €
Mögliche Förderung135.000 €

45 %

Ein kleines Software-KMU in Rostock (experimentelle Entwicklung 25 % + 20 Punkte Kleinunternehmen = 45 %) erhält bei 300.000 € Kosten 135.000 €.

Illustratives Beispiel, keine Förderzusage.

ZEITPLAN

Vom Antrag bis zum Abschluss

Projektlaufzeit

Richtlinie gültig bis 30.06.2027; Projektdauer nicht veröffentlicht

Bearbeitungszeit

Nicht veröffentlicht – bei der Förderbank erfragen

Träger

TBI Technologie-Beratungs-Institut im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V

3 M
24 M
3 M
  1. Phase 1 · ca. 1 Monat

    Erstberatung & Skizze

  2. Phase 2 · ca. 3 Monate

    Antrag & Prüfung

  3. Phase 3 · ca. 24 Monate

    Projektdurchführung

  4. Phase 4 · ca. 3 Monate

    Verwendungsnachweis

Gesamt ca. 31 Monate – Richtwerte, abhängig von Träger und Vorhaben.

Für wen?

  • Unternehmen (KMU, Große eingeschränkt)
  • Forschungseinrichtungen im Verbund
  • RIS3-Felder: Energie/H2, Medizintechnik, Biotech, Maschinenbau
  • Querschnitt IKT und Bioökonomie

Nicht förderfähig

  • Erstattungsfähige Umsatzsteuer
  • Vertriebs- und Marketingkosten
  • Bauliche Investitionen

Kombinierbarkeit

  • EFRE-kofinanziert
  • AGVO/De-minimis-Grenzen gelten zusammengerechnet
  • Forschungszulage nur für nicht geförderte Kosten

Praxistipps

  • Bezug zur Landesinnovationsstrategie zeigen
  • Fristen mit dem LFI abstimmen
  • Verbund mit Rostock/Greifswald prüfen

KOSTENLOS

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Kostenloser Fördercheck

Orientierung ohne Gewähr. Konditionen ändern sich – maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie des Trägers. Keine Förderzusage.