Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation; Richtlinie läuft bis 30.06.2027.
AUF EINEN BLICK
Förderart
Zuschuss
Zielgruppe
Unternehmen in M-V
Träger
Wirtschaftsministerium M-V / Landesförderinstitut (LFI)
FÖRDERHÖHE
Industrielle Forschung
bis 50 %
Experimentelle Entwicklung
bis 25 %
Zuschlag klein/mittel
+20 / +10 Punkte
Zuschlag Kooperation
+15 Punkte, max. 80 %
Antragssumme
FuE max. 1,5 Mio. € (einzeln) bzw. 2 Mio. € (Verbund); Studien max. 100.000 €; Patente max. 50.000 €
Hinweis: Zuschläge nach Größe und Kooperation. Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Richtlinie.
ABLAUF
Projektskizze und Beratung
Antrag einreichen
Bewilligung vor Vorhabenbeginn
Umsetzung
Auszahlung nach Verwendungsnachweis
Laufend; Richtlinie gilt bis 30.06.2027.
KOSTENSTRUKTUR
Typische Verteilung, je Vorhaben verschieden.
BEISPIELRECHNUNG
45 %
Ein kleines Software-KMU in Rostock (experimentelle Entwicklung 25 % + 20 Punkte Kleinunternehmen = 45 %) erhält bei 300.000 € Kosten 135.000 €.
Illustratives Beispiel, keine Förderzusage.
ZEITPLAN
Projektlaufzeit
Richtlinie gültig bis 30.06.2027; Projektdauer nicht veröffentlicht
Bearbeitungszeit
Nicht veröffentlicht – bei der Förderbank erfragen
Träger
TBI Technologie-Beratungs-Institut im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V
Erstberatung & Skizze
Antrag & Prüfung
Projektdurchführung
Verwendungsnachweis
Gesamt ca. 31 Monate – Richtwerte, abhängig von Träger und Vorhaben.
KOSTENLOS
Zwölf kurze Fragen, eine erste Einschätzung – unverbindlich und ohne Speicherung Ihrer Angaben.
Kostenloser FördercheckOrientierung ohne Gewähr. Konditionen ändern sich – maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie des Trägers. Keine Förderzusage.