BUNDESFÖRDERUNG

Forschungszulage

Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung – unabhängig von Branche und Größe.

AUF EINEN BLICK

Förderart

Steuergutschrift

Zielgruppe

Alle steuerpflichtigen Unternehmen

Träger

BSFZ und Finanzamt

FÖRDERHÖHE

Große Unternehmen

25 % der förderfähigen Kosten

KMU

35 % der förderfähigen Kosten

Gemeinkostenpauschale (Vorhaben ab 2026)

+20 % auf die Kosten

Eigenleistung

100 € je Stunde (bis 2025: 70 €)

Auftragsforschung

70 % des Entgelts anrechenbar

Antragssumme

Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr (ab 2026) – max. 3 Mio. € bzw. 4,2 Mio. € (KMU) Zulage jährlich

Hinweis: Bis 27.3.2024 galten 4 Mio. €, danach 10 Mio. € Bemessungsgrundlage. Für 2020–2023 und 2024–2025 gelten niedrigere Höchstgrenzen (2 bzw. 10 Mio. € Bemessungsgrundlage). Stand 2026, ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Richtlinie.

Was wird gefördert?

  • Personalkosten für F&E
  • Eigenleistung von Einzelunternehmern
  • Auftragsforschung
  • Abschreibungen auf F&E-Wirtschaftsgüter (seit 2024)

Voraussetzungen

  • Vorhaben ist Forschung oder Entwicklung
  • Bescheinigung der BSFZ
  • Auch rückwirkend für laufende Jahre möglich

ABLAUF

So läuft der Antrag

  1. 01

    FuE-Vorhaben definieren

  2. 02

    Bescheinigung bei der BSFZ beantragen (jederzeit)

  3. 03

    FuE-Bescheinigung erhalten

  4. 04

    Forschungszulage elektronisch beim Finanzamt beantragen

  5. 05

    Anrechnung auf die Steuer oder Auszahlung

Antragstermine

Ganzjährig: BSFZ-Bescheinigung jederzeit, Antrag beim Finanzamt nach Ende des Wirtschaftsjahres – auch rückwirkend für Vorhaben seit 2020.

Förderbedingungen

  • Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung
  • Bemessungsgrundlage ab 2026 bis 12 Mio. € pro Jahr
  • Eigenleistung 100 €/Stunde (ab 2026), Gemeinkostenpauschale 20 % für Vorhaben ab 2026
  • Keine Doppelförderung derselben Kosten

Offizielle Quellen

KOSTENSTRUKTUR

Was typischerweise gefördert wird

Kosten-struktur
  • Löhne/Gehälter F&E-Personal60 %
  • Eigenleistung (100 €/h ab 2026)10 %
  • Auftragsforschung (70 % ansetzbar)15 %
  • Abschreibungen5 %
  • Gemeinkostenpauschale 20 % (Vorhaben ab 2026)10 %

Typische Verteilung, je Vorhaben verschieden.

BEISPIELRECHNUNG

Was das konkret bedeuten kann

Projektkosten900.000 €
Mögliche Förderung378.000 €

42 %

Ein Software-KMU mit 900.000 € F&E-Personalkosten plus 20 % Gemeinkostenpauschale (1,08 Mio. € Grundlage) erhält bei 35 % rund 378.000 €.

Illustratives Beispiel, keine Förderzusage.

ZEITPLAN

Vom Antrag bis zum Abschluss

Projektlaufzeit

Laufend, pro Wirtschaftsjahr zu beantragen

Bearbeitungszeit

BSFZ ca. 3–6 Monate, danach Festsetzung durch das Finanzamt

Träger

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und zuständiges Finanzamt

1 M
1 M
4 M
1 M
2 M
  1. Phase 1 · ca. 1 Monat

    F&E dokumentieren

  2. Phase 2 · ca. 1 Monat

    Antrag bei der BSFZ

  3. Phase 3 · ca. 4 Monate

    Fachliche Prüfung BSFZ

  4. Phase 4 · ca. 1 Monat

    Antrag beim Finanzamt

  5. Phase 5 · ca. 2 Monate

    Festsetzung & Anrechnung

Gesamt ca. 9 Monate – Richtwerte, abhängig von Träger und Vorhaben.

Für wen?

  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen
  • KMU (erhöhter Satz 35 %)
  • Einzelunternehmer mit Eigenleistung
  • Auftraggeber von Auftragsforschung

Nicht förderfähig

  • Vertrieb und Marketing
  • Reine Produktpflege ohne F&E-Charakter
  • Kosten über 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr

Kombinierbarkeit

  • Keine Doppelförderung derselben Kosten mit ZIM/BMFTR-Projekten
  • Mit INVEST oder KfW-Krediten kombinierbar
  • Anrechnung auf die Steuer, Überschuss wird ausgezahlt

Praxistipps

  • Stundenzettel und Projektdokumentation lückenlos führen
  • Vorhabenbeginn ab 2026 nutzt 100 €/h und 20 % Pauschale
  • BSFZ-Antrag früh stellen – Bearbeitung dauert Monate

KOSTENLOS

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Kostenloser Fördercheck

Orientierung ohne Gewähr. Konditionen ändern sich – maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie des Trägers. Keine Förderzusage.